Kürzlich hat ein Schweizer Parlamentsausschuss einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Marihuana für den Freizeitgebrauch vorgelegt. Dieser soll allen über 18-Jährigen in der Schweiz den Anbau, Kauf, Besitz und Konsum von Marihuana erlauben und den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf zu Hause ermöglichen. Der Vorschlag erhielt 14 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Obwohl der Besitz kleiner Mengen Cannabis in der Schweiz seit 2012 keine Straftat mehr darstellt, sind Anbau, Verkauf und Konsum von Cannabis für den Freizeitgebrauch zu nicht-medizinischen Zwecken weiterhin illegal und mit Geldstrafen belegt.
Im Jahr 2022 verabschiedete die Schweiz ein reguliertes medizinisches Cannabisprogramm, das jedoch keinen Freizeitkonsum erlaubt und dessen Tetrahydrocannabinolgehalt (THC) unter 1 % liegen muss.
Im Jahr 2023 startete die Schweiz ein kurzfristiges Cannabis-Pilotprogramm für Erwachsene, das einigen Menschen den legalen Kauf und Konsum von Cannabis ermöglichte. Für die meisten Konsumenten ist der Kauf und Konsum von Marihuana jedoch weiterhin illegal.
Bis zum 14. Februar 2025 verabschiedete die Gesundheitskommission des Schweizer Parlaments den Gesetzentwurf zur Legalisierung von Marihuana für den Freizeitgebrauch mit 14 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Ziel ist es, den illegalen Marihuana-Markt einzudämmen, die öffentliche Gesundheit zu schützen und einen Rahmen für den gemeinnützigen Verkauf zu schaffen. Anschließend wird das eigentliche Gesetz ausgearbeitet und von beiden Kammern des Schweizer Parlaments verabschiedet. Es wird voraussichtlich einer Volksabstimmung nach dem direktdemokratischen System der Schweiz unterzogen.
Bemerkenswert ist, dass dieser Gesetzesentwurf in der Schweiz den Verkauf von Freizeitmarihuana vollständig dem staatlichen Monopol unterstellt und privaten Unternehmen entsprechende Marktaktivitäten verbietet. Legale Freizeitmarihuanaprodukte werden in Geschäften mit entsprechender Gewerbeerlaubnis sowie in einem staatlich zugelassenen Online-Shop verkauft. Die Verkaufserlöse werden zur Schadensminderung, zur Bereitstellung von Drogenrehabilitationsdiensten und zur Subventionierung von Krankenversicherungskosten verwendet.
Dieses Modell in der Schweiz wird sich von den kommerziellen Systemen in Kanada und den Vereinigten Staaten unterscheiden, wo sich private Unternehmen frei entwickeln und auf dem legalen Cannabismarkt agieren können, während in der Schweiz ein Markt etabliert ist, der vollständig vom Staat kontrolliert wird und private Investitionen einschränkt.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine strenge Qualitätskontrolle von Cannabisprodukten vor, darunter neutrale Verpackungen, deutliche Warnhinweise und kindersichere Verpackungen. Werbung für Freizeitmarihuana wird vollständig verboten, und zwar nicht nur für Marihuanaprodukte, sondern auch für Samen, Zweige und Rauchutensilien. Die Besteuerung richtet sich nach dem THC-Gehalt, und Produkte mit höherem THC-Gehalt unterliegen einer höheren Besteuerung.
Wenn der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Marihuana für den Freizeitgebrauch in der Schweiz durch eine landesweite Abstimmung angenommen wird und schließlich in Kraft tritt, wird die Schweiz das vierte europäische Land sein, das Marihuana für den Freizeitgebrauch legalisiert. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zur Legalisierung von Marihuana in Europa.
Zuvor war Malta 2021 der erste EU-Mitgliedsstaat, der Cannabis für den Freizeitgebrauch legalisierte und Cannabis-Clubs gründete. Luxemburg wird 2023 Marihuana für den Eigengebrauch legalisieren. Deutschland war 2024 das dritte europäische Land, das Cannabis für den Eigengebrauch legalisierte und einen Cannabis-Club ähnlich wie Malta gründete. Darüber hinaus hat Deutschland Marihuana aus der Liste der kontrollierten Substanzen gestrichen, den Zugang zu seiner medizinischen Verwendung erleichtert und ausländische Investitionen angezogen.
Veröffentlichungszeit: 27. Februar 2025